BVB-Anschlag: Mordprozess gegen einen Spekulanten?

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– Die börsentechnische Erklärung der Spekulationsabsicht fehlt –

Am 21.12. soll in Dortmund der Prozess gegen den mutmaßlichen BVB-Attentäter beginnen, der sich mit Derivate-Spekulationen auf fallenden BVB-Aktienkurs bereichern wollte. Diese Version klingt unwahrscheinlich: Denn es gab damals wie heute an der deutschen Börse für Privatanleger keine  entsprechenden Derivate zum Spekulieren in diesem Titel. Wertpapieranalyst Dr. Viktor Heese, hat bereits am 28.04. 2017 Zweifel an der Spekulationsthese geäußert.

Auszug aus dem Beitrag vom 28.04.2017 “Der BVB Anschlag – wieso wir Zweifel haben”

https://arcadimagazin.de/der-bvb-anschlag-wieso-wir-zweifel-haben/

BVB-Put von DZ Bank (WKN DG7MN4) – wie aus 78.000 € schnell 1.170.000 € werden könnten?

Anders als mit der Aktie von Manchster United hätte der Anleger der BVB-Aktie in den letzten 16 Jahren Verluste von 50% gemacht. Der Titel ist am Aktienmarkt völlig unbedeutend und wird im Geregelten Markt („3. Börsenliga“) mit einem Tagesumsatz von zuletzt 100.000 Stück gehandelt. Zum Vergleich: bei Spitzenreitern im DAX sind es einige Millionen Aktien. Auch gutes Abschneiden der Dortmunder Spieler wird am Status ihrer Aktie nichts ändern.

Bei der Definition eines Derivates (Optionsscheine + Optionen + Zertifikate) ist jedes Wort wichtig. Bei einem Put oder Call erwirbt sein Käufer vom Emittenten bei Fälligkeit das Recht auf Auszahlung der positiven (Call) oder negativen (Put) Differenz zwischen dem Kurs des Basiswertes und dem Basiskurs (auch Ausübungskurs genannt). Der Put oder Call ist immer an einen Basiswert (z.B. Deutsche Bank Aktie oder der DAX) gekoppelt und bewegt sich mit diesem in die gleiche (Call) oder die umgekehrte Richtung (Put). Den Basiskurs und/oder Laufzeit des Puts oder Calls kann der Emittent beliebig festlegen. Wenn wir steigende Preise unserer Basiswert erwarten, kaufen wir Calls, wenn fallende, Puts.

Heute werden in Deutschland fast 1 Mio. verschiedener Derivate-Titel gehandelt, bei 150 Aktien-Titeln im DAX, MDAX, SDAX und TechDAX. Bei dieser Menge sind die meisten davon „börsianische Karteileichen“ mit wenig Handelsumsatz, kurzen Laufzeiten und dem Anlagepublikum völlig unbekannt. Allein für die unbedeutende BVB-Aktie gibt es 102 Optionsscheine (davon 23 Puts).

Im konkreten Fall des Puts auf die BVB-Aktie, die zum Anschlagszeitpunkt (11.4.2017) bei etwa 5,40 € notierte, würde ein Inhaber des Puts DG7MN4 erst bei einem Fall der Aktie unter 3,60 € in die Gewinnzone kommen. So wäre beim Kurs von 3,00 € der Put rechnerisch 0,60 € wert (Basiswert 3,60 € – Kurs BVB-Aktie 3,00 €), bei 2,70 € schon 0,90 € usw. Sein Gesamtgewinn wird von der Anzahl der Puts, ihrem Kaufpreis und dem Kurs der gefallenen BVB-Aktie abhängen. Hier eine überschlägige Rechnung bei einem Eigenkapital von 78.000 € und unterstelltem Kursrückschlag der BVB-Aktie auf 2,70 €:

  1. für 78.000 € kauft der Spekulant 1,3 Mill. Puts die „nur“ 6 Ct. kosteten (Graphik) weil ein Kursverfall der Aktie um 1/3 bis zur Gewinnzone bis zum 16.Juni 2017 unwahrscheinlich war. Wenn die Aktie am 17.Juni bei 3,61 notiert erleidet der Put – Inhaber Totalverlust.
  2. wenn die Aktie auf 2,70 € dennoch einbricht, verkauft er die Puts zu 90 Ct. und erzielt 1,17 Mio. € Gewinn oder das 15fache des Einsatzes von 78.000 €. Dieses Mehrfache wird in der Börsensprache Hebel genannt. Je höher der Hebel desto höher die Gewinnchancen aber auch das Verlustrisiko.

Warum ein Börsenprofis an der offiziellen Anschlagversion Zweifel haben muss?

Ein Börsianer wird an der Version des Mainstreams zum  BVB-Attentat aus dreierlei Gründen zweifeln. Erstens: keine Bank gibt jemanden Verbraucherkredite ohne Verwendungsnachweise und Sicherheiten, schon gar nicht zum Zocker. Zweites: 1,3 Mio. Puts in einem illiquiden Markt (“Karteileichen”) zu kaufen, ist sehr unwahrscheinlich. Drittens: es wäre möglich, dass ein Börsenprofi, der ohne Täter zu sein im Hotel nah am Anschlagsort gastierte, direkt davon erfuhr – so der Beklagte Siergej W. – und agierte. Wenn ich als Ortinsider als erster etwas vom Attentat auf Trump erfahre, kaufe ich ebenfalls Puts. Um  glaubwürdig zu sein, sollte die Staatsanwaltschaft die Wertpapierabrechnungen veröffentlichen. 

Nach wie vor offene Fragen

Diese Fragen blieben bis heute unbeantwortet. Stattdessen sprechen die Medien einmal von 44.300 € ein anders Mal von 78.000 € Einsatzkapital, verwechseln Optionsscheine (für Privatanleger) mit Optionen (für institutionelle Anleger) und konzentrieren sich auf die Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschat, die für den Prozess 18.000 Seiten Beweismaterial gesammelt haben soll. Selbst bei Wikipedia ist zum Vorgang nunmehr ein Eintrag zu finden. Zur Erklärung wie die Spekulation börsentechnisch ablaufen sollte ist nichts zu finden, auch bei Wikipedia nicht, die 28 Einzelnachweise aufführt. Fehlt hier den Autoren das Fachwissen? Dabei wäre es so einfach die Spekulationspapiere mit dazugehörigen Wertpapiernummern (WKN), ihre Anzahl und die Kauf-/Verkaufstermine – sprich einige retuschierte Kontosauszüge – zu zeigen, damit auch Börsenprofis dazu Stellung nehmen könnten.

Vielleicht wird die Staatsanwaltschaft doch mit einigen Überraschungen aufwarten?

Dr. Viktor Heese –      arbeitet 28 Jahre als Wertpapieranalyst und ist heute Fachbuchautor und Dozent                                     www.börsenwissen-für-anfänger.de

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