März 31, 2017

Information nach §42a Bundesdatenschutzgesetz an die betroffenen Personen

Liebe Parteifreunde,

vermutlich haben Sie alle diese Mail erhalten (wir finden – das geht so nicht und sollte nicht unwidersprochen bleiben):


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen durch die Meldungen des Datenschutzbeauftragten der AfD im Jahr 2016 bekannt ist, wurden Sie im vergangenen Jahr Opfer eines mutwilligen Datendiebstahls durch unbekannte Personen. Die Ermittlungen in diesem Fall durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart dauern weiter an.
Leider ist der Bundesgeschäftsstelle am 14. März 2017 Tag ein grober Datenschutzverstoß im Sinne der widerrechtlichen Nutzung Ihrer Daten durch Mitglieder der Alternative für Deutschland zur Kenntnis gelangt, über den wir Sie hiermit im Sinne von §42a Bundesdatenschutzgesetz informieren wollen. Gleichzeitig bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.Weiterlesen »Information nach §42a Bundesdatenschutzgesetz an die betroffenen Personen