Köln will Verlust in 2018 halbieren – dennoch keine Entwarnung in Sicht

Köln will Verlust in 2018 halbieren – dennoch keine Entwarnung in Sicht

Die Stadt Köln erwartet 2018 eine Verlusthalbierung ihres Haushaltsdefizits. Was auf den ersten Blick nach gelungener Sanierung aussieht, erweist sich als eine durch die Sondereffekte gute Konjunktur und niedrige Zinsen geschenkte Atempause. Dr. Viktor Heese kommentiert in diesem Beitrag die Planzahlen 2018 und geht im nächsten auf die mittelfristigen Perspektiven ein.

Verlust in 2018 fast halbiert

Ginge es noch nach den Planzahlen des Doppelhaushalts 2016/2017 würden die Finanzen Kölns düster aussehen. Für 2018 war ein Verlust von 231 Mio. € erwartet. Das hätte den Haushalt in die Nähe der kritischen Marke von 5% des Eigenkapitalsverbrauchs (Fachbegriff Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage) gebracht und bei seiner zweimaligen Überschreitung in Folge – also in 2018 und 2019 – neue Abgaben und/oder Leistungskürzungen nach dem Haushaltsicherungskonzept (HSK) bedeutet. Dank sinkender Zinskosten und konjunkturbedingter Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer soll sich das Defizit auf 125 Mio. € reduzieren (Zahlen vom 7.11.2017). Wie ist dieser “Erfolg” zu beurteilen? Ist das eine Sanierung?

IHK lobt die Konsolidierung und macht Vorschläge

Die ebenfalls durch Sondereffekte erzielten Überschusse in 2016 und 2017 (noch offen) geben der IHK Anlass, den Kölns Rat und die Verwaltung zu loben. Sie seien sie das Ergebnis einer erfolgreichen Konsolidierungspolitik und der Rückkehr zur geordneten Haushaltsführung – ist in der Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2018 zu lesen. Die Kammer fordert eine Begrenzung des Personalaufwandes, Modernisierung der Verwaltung, Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung, ein Vorantreiben der Digitalisierung und ein Überdenken der Bürgerhaushalte, in dem Bürger ihre Einsparungsideen bei der Erstellung des Haushaltsplanes einbringen, die jedoch viel Ressourcen der Verwaltung bindet. Auch warnt die IHK angesichts weiterhin angespannter Haushaltslage vor zusätzlichen konsumtiven Ausgabenwünschen. Andererseits ist eine Forderung nach einem Finanzierungsstopp der aufgezwungenen Flüchtlingskosten – Kölns “Selbstheiligung” der Jahre 2015 und 2016 betrug hier 203 Mio. € – in diesem Papier nicht zu finden. Wie es mit dieser Zwangsbelastung 2017 aussieht, erfährt der Bürger nicht. Die Stadt veröffentlicht mit dem Hinweis auf ein noch nicht bereites einheitliches Kosten-Erhebungsmodul keine Daten mehr. Warum wird nicht eine “unverbindliche” Zahl nach der alten Berechnungsmethode genannt?

Trotz positiver Sondereffekte wird der Bürger zur Kasse gebeten

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