Offener Brief zur Äußerung des EINTRACHT-FRANKFURT-Vereinspräsidenten

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zur Äußerung des EINTRACHT-FRANKFURT-Vereinspräsidenten Peter Fischer anl. der Jahreshauptversammlung, dass Anhänger der AfD nicht Mitglied der Eintracht sein können.

Sehr geehrter Herr Fischer,

ich gratuliere Ihnen zu Ihrer Satzung. Selten habe ich ein so klar gegliedertes Papier gesehen, das alle zu definierenden Verfahren/Handlungsanweisungen/Zuständigkeiten innerhalb eines Vereins so unmissverständlich regelt. Die Abschnitte

  1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
  2. MITGLIEDSCHAFT

III. WAHLAUSSCHUSS

  1. ORGANE
  2. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

mit ihren jeweiligen Untergliederungen sind dort sauber und übersichtlich hintereinander aufgeführt. Die formalen Voraussetzungen für ein gutes Abschneiden Ihrer Eintracht in der Fußball-Oberliga sind also zweifellos vorhanden.

Ihre Satzung wäre auch gar nicht in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, wenn Sie – Sie persönlich – nicht dadurch „aufgefallen wären“, dass Sie eine der im Bundestag vertretenen Parteien – die AfD – diskriminiert hätten und deren Mitglieder Sie nicht in Ihrem Verein sehen wollen

So entnehme ich z.B. der „Welt“ Ihre Äußerung auf der Jahreshauptversammlung, dass

Anhänger der AfD nicht Mitglied der Eintracht sein könnten.

(https://www.welt.de/debatte/kommentare/article173027271/128-Tage-nach-der-Wahl-Eintracht-Frankfurt-zeigt-der-AfD-die-Tuer.html)

Im Wortlaut werden Sie wie folgt zitiert:

Unsere Satzung sagt ganz klar: Wehret den Anfängen von Rassismus, Herabsetzung, Ausgrenzung und Antisemitismus.“

Oder im „Spiegel finde ich:

„Es kann niemand bei uns Mitglied sein, der die AfD wählt.“

(http://www.spiegel.de/sport/fussball/eintracht-frankfurt-gegen-die-afd-fischers-mission-a-1190237.html).

Das ist deswegen ganz erstaunlich, weil sich ja die Eintracht Frankfurt ausschließlich mit Sport, nicht aber mit Politik befasst. Das ergibt sich auch aus (§ 3, Ziff. 3) Ihrer Satzung, in der man findet: „Der Verein handelt frei von parteipolitischen, weltanschaulichen und religiösen Bindungen“.

(http://www.eintracht-frankfurt.de/fileadmin/upload/Verein/Vereinsorganisation/Satzung_EintrachtFrankfurt_2017.pdf)

Wenn Sie in der Satzung nach Begriffen suchen, finden Sie weder das Wort „POLITIK“ noch „PARTEI“ noch die Bezeichnungen der im Bundestag vertretenen Parteien (CDU, CSU, SPD usw.). Auch nicht die der AfD, die Sie sich – aus welchen Gründen auch immer – aufs Korn genommen haben. Dass sich ein Sportverein nicht mit Politik befasst, ist ja für einen Sportverein ganz normal.

Zum Ausschluss bzw. Nicht-Aufnahme eines Mitgliedes sagt Ihre Satzung:

  1. Um ein Eintracht-Mitglied wegen Rassismus ausschließen zu können, wäre das nur bei vereinsschädigendem Verhalten besonderer Schwere, insbesondere bei Fällen von Diskriminierung, Rassismus und Gewalt, möglich (§ 14, Ziff. 3 der Satzung).In die Ausschließung muss man – das erscheint selbstverständlich – auch eine Nicht-Aufnahme einbeziehen. Der von Ihnen angelegte Maßstab liegt also richtigerweise, sehr, sehr hoch. Ihre hier festgelegten Vorstellungen haben mit der AfD nichts zu tun.
  2. Die Übrigen, von Ihnen verwendeten Begriffe „Ausgrenzung“ und „Antisemitismus“kommen in Ihrer Satzung nicht vor. Also: Ihre Satzung sagt das nicht „ganz klar“, sondern sie sagt es überhaupt nicht.
  3. Betrachtet man nun Ihre Äußerungen im Lichte Ihrer Satzung, könnte ein ordentliches Mitglied Ihren Ausschluss aus dem Verein beantragen, denn die in § 14. Ziff. 3 festgelegten Umstände treffen zu: Sie haben die AfD durch Ihre Äußerung – sogar bundesweit und in allen Medien thematisiert – diskriminiert und diffamiert, ohne dass das unter Ziff. 1 aufgeführte vereinsschädigende Verhalten der AfD vorgelegen hat.

Das würde auch dann gelten, wenn Sie aus dem Grundsatzprogramm oder den Wahlprogrammen der AfD irgendwelche Hinweise entnehmen könnten, dass jedes AfD-Mitglied rassistisch ist, diskriminiert, rassistische Äußerungen verlauten lässt oder Gewalt ausübt oder dazu aufruft. Das ist aber nicht der Fall. Außerdem: Sippenhaft aller Menschen, auch aller AfD-Mitglieder ist in allen zivilisierten Staaten der Welt untersagt. Dass in den Grundsatzpapieren der AfD alle Festlegungen grundgesetzkonform sind, sehen sie aus den wiederholten Erklärungen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der erklärt hat, dass die AfD keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt.

Zusammenfassend, sehr geehrter Herr Fischer,

müssen Sie sich sagen lassen, dass Sie die AfD bewusst oder ahnungslos diskriminiert haben. Dass Sie es bewusst gemacht haben, glaube ich eher nicht. Sie haben sich – wohl mehr ahnungslos-unbekümmert – das zu Eigen gemacht, was Sie in der Boulevardpresse über die AfD gelesen haben mögen.

Darüber brauchen Sie sich aber nicht allzu sehr zu grämen: Sie sind (ich vermeide hier das Wort: in guter) in Gesellschaft mit Politikern, Presseleuten, Bischöfen usw. die sich ebenfalls mit den AfD-Grundsatzpapieren nicht befasst haben, aber munter daherreden.

Dass Sie die Größe haben, sich nun bei der AfD zu entschuldigen, glaube ich auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Zimmermann

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