Information nach §42a Bundesdatenschutzgesetz an die betroffenen Personen

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Liebe Parteifreunde,

vermutlich haben Sie alle diese Mail erhalten (wir finden – das geht so nicht und sollte nicht unwidersprochen bleiben):


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen durch die Meldungen des Datenschutzbeauftragten der AfD im Jahr 2016 bekannt ist, wurden Sie im vergangenen Jahr Opfer eines mutwilligen Datendiebstahls durch unbekannte Personen. Die Ermittlungen in diesem Fall durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart dauern weiter an.
Leider ist der Bundesgeschäftsstelle am 14. März 2017 Tag ein grober Datenschutzverstoß im Sinne der widerrechtlichen Nutzung Ihrer Daten durch Mitglieder der Alternative für Deutschland zur Kenntnis gelangt, über den wir Sie hiermit im Sinne von §42a Bundesdatenschutzgesetz informieren wollen. Gleichzeitig bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Am 11. März und am 14. März 2017 wurde von den Adressen MH@afd-talk.de und newsletter@afd-talk.de eine Mail mit dem Thema „Öffentliche E-Mail Liste AfD Mitglieder“ und „Öffentliche E-Mail Liste AfD Mitglieder Stärkung direkter Demokratie innerhalb der AfD“ an die vom Datenleck im April 2016 betroffenen Personen bzw. Mitglieder der Alternative für Deutschland verschickt.

Die namentlich bekannten Initiatoren dieser Mail MH und Alexander Popov bedienten sich dabei offensichtlich, der durch einen kriminellen Hackerangriff widerrechtlich nach außen gelangten Adressdaten von über 4000 Mitgliedern der Alternative für Deutschland.

Der Datenschutzbeauftragte hat aus diesem Grunde eine Meldung nach §42a BDSG an die zuständige Aufsichtsbehörde gemacht und alle potentiell betroffenen Personen über diesen Vorgang informiert. Gleichzeitig wurden entsprechende Strafanzeigen nach §202d StGB wegen Datenhehlerei gegen die Initiatoren dieser Mail eingeleitet.

Wenn auch Sie eine betroffene Person sind und diese Mail erhalten haben, so bitten wir um eine entsprechende Rückmeldung. Damit unterstützen Sie das Vorgehen des Datenschutzbeauftragten gegen die widerrechtliche Nutzung Ihrer persönlichen Daten. Aus diesem Grunde haben wir eine gesonderte Seite eingerichtet: https://www.alternativefuer.de/dsabfrage0317-2/

Wir bedauern es sehr, dass auch ehemalige Mitglieder der Alternative für Deutschland Opfer eines erneuten Datenschutzverstoßes geworden sind, und möchten uns dafür vielmals entschuldigen.

Nach §42a  BDSG sind wir verpflichtet alle potentiell betroffenen Personen über den Vorgang in Kenntnis zu setzen. Dies betrifft auch ehemalige Mitglieder der Alternative für Deutschland, deren Adressdaten in unserem System allerdings mit einem entsprechenden Sperrvermerk im Sinne der gesetzlichen Vorgaben und Aufbewahrungsfristen versehen sind.


Mit freundlichen Grüßen
Philipp Runge
(Datenschutzbeauftragter)
Alternative für Deutschland / Schillstraße 9 / 10785 Berlin
Telefon: 030-22056960 Fax: 030-220569629
datenschutz@alternativefuer.de / www.alternativefuer.de / https://facebook.com/alternativefuerde
Sprecher: Dr. Frauke Perry und Prof. Dr. Jörg Meuthen

Frauke Petry  „…und wenn wir anfangen müssen formaljuristisch zu agieren über Schiedsgerichte, Untersuchungskommissionen und viele andere Instrumente mehr, die eine rechtsstaatliche Partei hat, dann heißt das eigentlich nur, dass wir den politischen Diskurs, die politische Ebene schon lange verlassen haben, und das meine Damen und Herren ist eigentlich ein Armutszeugnis für die Diskussionskultur in der eigenen Partei.“

https://youtu.be/mnsRPq4kgAs?t=21

 

4 Gedanken zu „Information nach §42a Bundesdatenschutzgesetz an die betroffenen Personen“

  1. Pingback: Aus welchem Grunde war die Benachrichtigung einiger Mitglieder erforderlich? – Talk4.de

  2. So eine Plattform gehört schon lange installiert, das vereint und macht stark. Bitte nur für AfD Mitglieder aufsetzen. Sonst gibts weiter Probleme mit diesem unsäglichem Datenschutz, wo sich keine Sau, auf bayrisch gesagt, auskennt.
    Alle labern über die Plattform Facebook, eine Krake, wer da mal drin war, kommt kaum mehr raus. Auch Twitter wird stark genutzt als Plattform, s. a. Mr. Trump und dieses chat tool, meist von Teens und jugendlichen Erwachsenen.
    In diesem Sinne “go on”, aber wer hat in der BRD schon was zu sagen, kaum einer der Bürger, weil alles so genannte Deutsche sind, also beschafft euch den Staatsausweis für echte Deutsche mit Ahnennachweis bis 2013, dann gilt man was in Deutschland und hat Rechte, ja. Deutschland nicht BRD! Zwar
    etwas aufwendig, können Sie als Deutscher im Ausländeramt beantragen, man beachte nur im Ausländeramt, glaubt ihr nicht, so is es für unsere deutsche Minderheit in diesem Land. Nein, ich bin kein Reichsdeutscher. Im PA steht unter Staat: deutsch, seit wann ist das ein Staat? MfG Peter E. Sommer D. Ph. BY

  3. Pingback: Aus welchem Grunde war die Benachrichtigung einiger Mitglieder erforderlich? – AfD-Talk

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