Antrag Kapitel 10 „Steuern und Finanzen, Wirtschaft und Arbeit“

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Liebe Parteifreunde,

im Leitantrag der Bundesprogrammkommission zum Kapitel 10 „Steuern und Finanzen, Wirtschaft und Arbeit“, 10.3 Soziale Arbeitswelt, Seite 47, Zeilen 9 – 25:

finden sich folgende Passage:

Prekäre Arbeitsverhältnisse ersetzen zunehmend sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Dies wirkt sich negativ auf den Wohlstand aus, da das Fehlen einer materiellen Grundlage durch eigene Arbeit z.B. Familiengründungen erschwert. Daraus entstehen Negativwirkungen für die Demografie. Zudem leidet der Aufbau der eigenen Altersvorsorge. Die AfD fordert deshalb auch eine gesetzliche Obergrenze von 15 Prozent Beschäftigte mit Leih- oder Werkverträgen in Unternehmen. Leiharbeit muss nach einer sechsmonatigen Beschäftigungszeit einer festen Anstellung gleichgestellt werden. Zeitarbeitsverträge dürfen nur einmal verlängert werden. Sie dürfen nur unter festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden.“

Ich beantrage die vollständige Streichung des obigen Absatzes.

Begründung:

So wichtig und richtig es auch ist, die sozialen Aspekte in unserem Programm deutlich zu formulieren, dürfen wir keine Maßnahmen, die in die unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingreifen, in unser Programm aufnehmen. Ich bitte Sie um Unterstützung meines Gegenantrages. Der Gegenantrag muß mit Unterstützung von 50 Parteimitgliedern bis zum 31.3.2017 23.59  Uhr bei der Bundesprogrammkommission vorliegen. Es eilt also etwas. Bitte füllen Sie die Felder am Ende dieser Mail aus und antworten dann. Falls Sie diese Mail weitergeleitet bekamen senden Sie die Mail bitte an wild@wild-agh.de

1. An der Gesamtbeschäftigung hat die Zeitarbeit in Deutschland seit Jahren einen Anteil zwischen 2 und 3 Prozent. Die Ausdrücke “Zeitarbeit”, “Leiharbeit” und “Arbeitnehmerüberlassung” bedeuten nebenbei bemerkt alle das gleiche.

2. Die Zeitarbeit ist der Bereich des deutschen Arbeitsmarktes, der am stärksten überwacht und kontrolliert wird. Für die Überlassung eines Zeitarbeiters braucht es ein von der Bundesagentur für Arbeit zeritifiziertes Unternehmen, einen schriftlichen Arbeitsvertrag und einen Tarifvertrag.

Die Wahrnehmung der Zeitarbeit in den Medien und der Politik entspricht nicht seiner gesamtgesellschaftlichen Bedeutung. Die Zeitarbeit ist gleichwohl ein bedeutender Flexibiliätsfaktor für unsere deutschen Unternehmen.

3. In der Zeitarbeit werden fast ausschließlich Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt (93 %). Die Beschäftigten der Zeitarbeit arbeiten nach Tarifverträgen, die mit Verdi ausgehandelt wurden, sie genießen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sind sozial- und unfallversichert und bekommen Urlaub wie andere sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Bei einem zwangsweisen Wechsel nach einer bestimmten Frist zu einem anderen Entleihbetrieb würden sie sich teilweise verschlechtern. In der Zeitarbeit gab es bisher kaum befristete Arbeitsverhältnisse (Mitgliederbefragung aus 2016 des BAP:  74 % unbefristet). Dieser Wert könnte sich durch die von der großen Koalition durchgesetzen Verschärfungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ab 1.4.2017 andern.
Auch gibt es in vielen Fällen eine langjährige Bindung und Loyalität zum Zeitarbeitsunternehmen und dem zuständigen Disponenten, die bei einem Übergang zum Entleihbetrieb wegfallen würde. Die Sicherheit, den Lohn pünktlich zu bekommen ist in der Zeitarbeit höher, als zum Beispiel im Handwerk. Das Risiko einer Insolvenz ist bei Zeitarbeitsunternehmen geringer.
Bei Beschäftigungen in der Zeitarbeit ist das Lohnniveau dem der vergleichbaren Beschäftigten beim Entleiher in der Regel angepaßt. Nach neun Monaten ist “Equal Pay” gesetzlich vorgeschrieben.

4. Eine Festlegung von einem Höchstanteil von Leiharbeitern an den Gesamtbeschäftigten wäre ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

Beispiel:
Das Elektroinstallationsunternehmen Peter hat zwei Monteure beschäftigt. Um ein mitteleres Bauvorhaben im Elektrogewerk auszuführen, braucht Fa. Peter für drei Monate sechs Monteure. Vier Gesellen werden über die Zeitarbeit geordert. Das heißt, während des Projekts sind 2/3 der Mitarbeiter in der Zeitarbeit beschäftigt. Nach Abschluß des Projekts hat Fa. Peter keine Arbeit mehr für die zusätzlichen Kräfte. Die Arbeitnehmerüberlassung wird beendet. Wären die Mitarbeiter von Fa. Peter eingestellt worden, müßten sie nun entlassen werden. Da sie in einem Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind, erhalten sie nun einen Auftrag bei einem anderen Kunden, wo sie gebraucht werden.

5. Die Forderung, den Anteil von Werkverträgen zu begrenzen, ist wirklichkeitsfremd. Ein Werkvertrag kann nur zwischen selbständig agierenden Personen oder Unternehmen abgeschlossen werden.

Beispiel:
Bäcker Warnke hat eine Mühle und eine Bäckerei. Der Mitarbeiter an der Mühle ist krankheitsbedingt langfristig ausgefallen. Ob Bäcker Warnke einen Mitarbeiter als Vertretung für den Erkrankten einstellt oder sein Mehl bei einer anderen Mühle kauft oder  einen Mitarbeiter der anderen Mühle bei ihm das Mehl mahlt, darf Bäcker Warnke nicht vorgeschrieben werden.

Wer Zeitarbeit  grundlsätzlich verhindern will, schwächt die Flexibilität und damit die Stabilität der deutschen Wirtschaft und verbessert die Situation der Beschäftigten keineswegs. Eine unbefristete Anstellung in Arbeitnehmerüberlassung kann sicherer sein als eine sogenannte Festanstellung.

Das Label “prekär” für Beschäftigungen in der Zeitarbeit ist in Mode, gleichwohl trifft es nicht zu. Daß Familiengründungen aufgrund von Beschäftigungen in der Zeitarbeit nicht erfolgen können, erscheint nicht nachvollziehbar.

Wir, die Alternative für Deutschland, treten ein für die soziale Marktwirtschaft, so wie es in unserem Grundsatzprogramm steht.  Sozialismus lehnen wir entschieden ab!


Ich unterstütze obigen Antrag von Andreas Wild:

Name, Vorname:
Emailadresse:
Gliederunung:
Mitgliedsnummer (falls zur Hand):


Andreas Wild

MdA

Mitglied im Petitionsausschuß und dem Ausschuß Integration, Arbeit und Soziales

 

Fraktionsmitglied der Alternative für Deutschland

im Abgeordnetenhaus Berlin

 

Büro im Preußischen Landtag

Niederkirchnerstraße 5 – 10117 Berlin – Raum 532

Telefon 030-23 25-26 71

Abgeordnetenbüro Lichterfelde

Jungfernstieg 4b

12207 Berlin

Telefon 030-2096 7755-55

Mobil 0178-7855021

Email    wild@wild-agh.de

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