Antrag: Der Bundesparteitag findet grundsätzlich als Mitgliederparteitag statt + Neuwahl des Bundesvorstandes

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Vielen Dank an den Antragsteller für die freundliche Genehmigung der Veröffentlichung.?


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Sehr geehrter Bundesvorstand,

ich bin Berliner Ersatzdelegierter. Aus den Medien habe ich erfahren, daß am 22. April ein Bundesdelegiertenparteitag im Kölner Maritim-Hotel stattfinden soll. Das ist nicht der offizielle Weg der Benachrichtigung. Nach § 9 (4) S 4 Bundessatzung sind Sie verpflichtet gewesen, bis sechs Wochen vorher auch die Ersatzdelegierten einzuladen. Somit gilt die Antragsfrist von drei Wochen, für alle diejenigen, die nicht bzw. nicht fristgemäß eingeladen wurden, nicht. Mindestens ein ordentlicher Berliner Delegierter wurde auch nicht eingeladen. Der Berliner Landesvorstand hat für kommenden Samstag (Sonnabend), den 08.04.2017, einen Mitgliederparteitag mit dem Tagesordnungspunkt Neuwahl der Bundesdelegierten einberufen – genau zwei Jahre nach deren Wahl, die auf zwei Jahre begrenzt ist. Die verhängnisvolle Terminierung des BPT genau zwei Wochen nach dem Berliner LPT scheint eine inhaltliche Teilnahme der Berliner Delegierten am BPT unmöglich zu machen, sofern die nachträgliche Antragstellung von Berliner Delegierten nicht akzeptiert werden sollte. Andererseits gab es aber auch keinen Grund, die bisherigen Berliner Delegierten und Ersatzdelegierten nicht einzuladen bzw. gibt es keinen Grund, ihnen das Antragsrecht bis zu deren Neuwahl zu verwehren.

Deswegen bekunde ich folgende Willenserklärungen (s. auch § 193 BGB) mit der Bitte um Unterstützung an fünfzig Mitglieder oder fünf Delegierte oder andere Berechtigte nach § 11 (10a-g) Bundessatzung: Ich möchte folgende Tagesordnungpunkte auf dem nächsten BPT behandelt wissen:

I.) Der Bundesparteitag möge beschließen:

“§ 11 (2) S 2 wird ersetzt durch folgenden Satz: ‘Der Bundesparteitag findet grundsätzlich als Mitgliederparteitag statt.’

Begründung: 1.) Bei einer Terminierung eines BPT nach einem Landesparteitag zur Wahl der Bundesdelegierten zu einem Zeitpunkt, der kürzer als die Einladungsfrist ist, kann die Antragsfrist der Delegierten dieses Landesverbandes unsicher sein.

2.) Bei Delegiertenparteitagen können Landesverbände versucht sein, künstlich ihre Mitgliederzahl zu erhöhen, um künstlich einen Vorteil durch eine höhere Delegiertenanzahl gegenüber anderen Landesverbänden zu erschleichen. Dadurch könnten die Beziehungen zwischen den einzelnen Landesverbänden verschlechtert werden.”
II.) Der Bundesparteitag möge beschließen:

“‘Neuwahl des Bundesvorstandes’

Begründung: Nach dem Höhepunkt durch den Stuttgarter Bundesmitgliederparteitag mit 15% in den Umfragen gehen die Umfrageergebnisse bergab, was manchen zu Panikreaktionen veranlaßt (uns nicht). Die Absicht des Bundesvorstandes, die Neuwahl bis nach der Bundestagswahl zu verzögern, um sich sichere Listenplätze für den Bundestag zu sichern, führt zu einer Vernachlässigung der Inhalte und der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner. Wir brauchen neue Köpfe auch im Bundesvorstand für die Bundestagswahl, um wieder als geschlossene Einheit nach außen wahrgenommen zu werden.”

III.) Der Bundesparteitag möge beschließen:

„‘Wahl eines anderen Bundesdatenschutzbeauftragten‘

Begründung: Der Bundesdatenschutzbeauftragte zeigt Initiatoren von Mitgliederentscheiden bei staatlichen Datenschutzbehörden an, um Mitgliederentscheide zu verunmöglichen. Außerdem ist er durch die öffentliche Nennung von Betroffenen von Parteiausschlußverfahren auf einem Landesparteitag am 17.01.2016 untragbar geworden.“

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